Leistungs- und Honorartabelle für den Bereich der Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Allgemeines
Alle angegebenen Honorare verstehen sich als Bruttobeträge (inkl. Umsatzsteuer in Höhe von 19 %). Eine ggf. gesetzlich vorgegebene Änderung der Umsatzsteuer wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.
Inhalt der Gutachten und Umfang der Tätigkeiten
Vollgutachten
- Umfang: ca. 70 Seiten inkl. Anlagen
- Objektbesichtigung (innen und außen)
- ausführliche Lage- und Objektbeschreibung
- Erläuterung von Fachbegriffen
- Aufführen von Richtlinien- und Verordnungstexten
- Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten, …)
- Fotodokumentation der Objektbesichtigung
- Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und -quantität dies zulassen
- ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze
- Eignung zur Vorlage beim Finanzamt oder zur Verwendung vor Gericht
Kurzgutachten
- Umfang: ca. 40 Seiten inkl. Anlagen
- Objektbesichtigung (innen und außen)
- kurze Objekt- und Lagebeschreibung
- Fotodokumentation der Objektbesichtigung
- ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze
- Eignung zur Vorlage beim Finanzamt oder zur Verwendung vor Gericht (ggf. möglich)
Marktwerteinschätzung
- Umfang: ca. 10 Seiten inkl. Anlagen
- kurze Objekt- und Lagebeschreibung
Der Umfang der Tätigkeit kann ggf. auf Wunsch auch individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Sollten Rechte und Belastungen zusammenfallen wie beispielsweise ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und sich auf die gleiche Teilfläche eines Grundstücks beziehen, so wird der angegebene Zuschlag nur einmal erhoben. Wenn nach der Erstellung eines Kurzgutachtens die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens (Vollgutachtens) erforderlich sein sollte, wird das Honorar für die Erstellung des ersten Gutachtens auf das Honorar für den Nachfolgeauftrag unter Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet.
Zur Gutachtenerstellung sind folgende aktuelle Unterlagen erforderlich und dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen:
- Grundbuchauszug, ggf. mit Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen in Abteilung II
- Baulastenauskunft, ggf. mit Plänen
- Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Auskunft zur beitragsrechtlichen Situation (Erschließungskosten, Kanalanschlußgebühren, weitere Abgaben nach dem Kommualabgabengesetz, …)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnittzeichnungen), bestenfalls genehmigt
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen
- Massenermittlungen (Umbauter Raum, Bruttorauminhalt)
- bei wohnwirtschaftlicher Nutzung: Mietaufstellung mit Angabe der Nettokaltmieten und Größen (Wohnflächen) je Wohneinheit
- Erbbaurechtsvertrag
- Auskünfte zu Denkmalschutz, Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Lärmschutz, …
- Angabe der durchgeführten Sanierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der letzten 20 Jahre vor Wertermittlungsstichtag (i.d.R. Tag der Objektbesichtigung) und ggf. Nachweis durch Rechnungslegung
- ggf. weitere erforderliche Unterlagen
Falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorhanden sind, können diese auch durch den Auftragnehmer gegen Aufpreis beschafft, bzw. erstellt werden. Hierzu ist jedoch eine Vollmacht des Objekteigentümers erforderlich.
Einteilung der Immobilienarten
Kategorie I
Bodenwertermittlung, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser
Kategorie II
Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfache Wohn- und Geschäftshäuser (mit i.d.R. einem Ladenlokal im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen)
Kategorie III
komplexere Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, einfache Gewerbeimmobilien wie Lager- und Produktionshallen mit geringem Büroflächenanteil
Kategorie IV
komplexere Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien, die nicht in Kategorie I bis III eingeordnet werden können
Vollgutachten
(Verkehrswertermittlung i.S.d. § 194 BauGB)
Kurzgutachten
(überschlägige Verkehrswertermittlung in Anlehnung an § 194 BauGB)
Überschlägige Ermittlung des Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten und ohne Recherche bei Ämtern und Behörden; Erstellung eines Kurzgutachtens für die Objektarten der Kategorien I und II
pauschal 1.925 €
Marktwerteinschätzung
(überschlägige Verkehrswertermittlung in Anlehnung an § 194 BauGB)
Überschlägige Ermittlung des Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten und ohne Recherche bei Ämtern und Behörden
pauschal 975 €
Zuschläge/Abschläge zur Honorarbasis bei Voll- und Kurzgutachten
Ermittlung des Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag
Zuschlag 50% je Stichtag
Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag, ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden
Abschlag 50%
Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung wie beispielsweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Eintragungsbewilligungen, Bauzeichnungen, usw.
142,00 €/Stunde
Berücksichtigung eines Wegerechts
Zuschlag von 25% je Recht
Berücksichtigung eines Leitungsrechts
Zuschlag von 25% je Recht
Berücksichtigung eines Wohnungsrechts
Zuschlag von 30% je Recht
Berücksichtigung eines Nießbrauchrechts
Zuschlag von 30% je Recht
Berücksichtigung eines Überbaus
Zuschlag von 30% je Recht
Berücksichtigung eines Erbbaurechts
Zuschlag von 40% je Recht
Weitere Rechte und Belastungen wie beispielswiese Baulasten, Reallasten, Altlasten, Denkmalschutz,…
Zuschlag von 30% je Recht
Erschwerte Arbeitsbedingungen bei der Gutachtenerstellung wie Schmutz (Stichwort Messiehaus), Sicherheit (Stichwort Einsturzgefahr) oder Gefahrenabwehr
Zuschlag von 25%
Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen (Fahrt zu Ortsterminen, zu Ämtern und Behörden, …)
0,50 €/Km
Beratungsleistung - Objektbegehungen und überschlägige Kaufpreisüberprüfung
Objektbegehung und überschlägige Kaufpreisüberprüfung, sowie schriftliche Ausarbeitung des Begehungsprotokolls
142,00 €/Stunde
Telefonische oder schriftliche Beratungsleistungen zu Themen der Verkehrswertermittlung
142,00 €/Stunde
Änderung eines bereits erstellten Protokolls auf einen anderen Stichtag
Abschlag von 30 % auf das ursprüngliche Honorar
Fahrtkosten, die im Rahmen der Begehung (Fahrt zum Ortstermin, …) anfallen
0,50 €/Km
Alle angegebenen Honorare verstehen sich als Bruttobeträge (inkl. Umsatzsteuer in Höhe von 19 %). Eine ggf. gesetzlich vorgegebene Änderung der Umsatzsteuer wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.