Leistungs- und ­Honorartabelle für den Bereich der Verkehrs­wert­ermittlung von bebauten und unbebauten Grund­stücken

Allgemeines
Alle angegebenen Honorare verstehen sich als Bruttobeträge (inkl. Umsatzsteuer in Höhe von 19 %). Eine ggf. gesetzlich vorgegebene Änderung der Umsatzsteuer wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.

 

Inhalt der Gutachten und Umfang der Tätigkeiten

Vollgutachten

  • Umfang: ca. 70 Seiten inkl. Anlagen
  • Objektbesichtigung (innen und außen)
  • ausführliche Lage- und Objektbeschreibung
  • Erläuterung von Fachbegriffen
  • Aufführen von Richtlinien- und Verordnungstexten
  • Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten, …)
  • Fotodokumentation der Objektbesichtigung
  • Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und -quantität dies zulassen
  • ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze
  • Eignung zur Vorlage beim Finanzamt oder zur Verwendung vor Gericht

Kurzgutachten

  • Umfang: ca. 40 Seiten inkl. Anlagen
  • Objektbesichtigung (innen und außen)
  • kurze Objekt- und Lagebeschreibung
  • Fotodokumentation der Objektbesichtigung
  • ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze
  • Eignung zur Vorlage beim Finanzamt oder zur Verwendung vor Gericht (ggf. möglich)

Marktwerteinschätzung

  • Umfang: ca. 10 Seiten inkl. Anlagen
  • kurze Objekt- und Lagebeschreibung

Der Umfang der Tätigkeit kann ggf. auf Wunsch auch individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Sollten Rechte und Belastungen zusammenfallen wie beispielsweise ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und sich auf die gleiche Teilfläche eines Grundstücks beziehen, so wird der angegebene Zuschlag nur einmal erhoben. Wenn nach der Erstellung eines Kurzgutachtens die Erstellung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens (Vollgutachtens) erforderlich sein sollte, wird das Honorar für die Erstellung des ersten Gutachtens auf das Honorar für den Nachfolgeauftrag unter Beibehaltung des Wertermittlungsstichtages angerechnet.

Zur Gutachtenerstellung sind folgende aktuelle Unterlagen erforderlich und dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen:

  • Grundbuchauszug, ggf. mit Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen in Abteilung II
  • Baulastenauskunft, ggf. mit Plänen
  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
  • Auskunft zur beitragsrechtlichen Situation (Erschließungskosten, Kanalanschlußgebühren, weitere Abgaben nach dem Kommualabgabengesetz, …)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnittzeichnungen), bestenfalls genehmigt
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen
  • Massenermittlungen (Umbauter Raum, Bruttorauminhalt)
  • bei wohnwirtschaftlicher Nutzung: Mietaufstellung mit Angabe der Nettokaltmieten und Größen (Wohnflächen) je Wohneinheit
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Auskünfte zu Denkmalschutz, Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Lärmschutz, …
  • Angabe der durchgeführten Sanierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der letzten 20 Jahre vor Wertermittlungsstichtag (i.d.R. Tag der Objektbesichtigung) und ggf. Nachweis durch Rechnungslegung
  • ggf. weitere erforderliche Unterlagen

Falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorhanden sind, können diese auch durch den Auftragnehmer gegen Aufpreis beschafft, bzw. erstellt werden. Hierzu ist jedoch eine Vollmacht des Objekteigentümers erforderlich.

 

Einteilung der Immobilienarten

Kategorie I

Bodenwertermittlung, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser

Kategorie II

Dreifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfache Wohn- und Geschäftshäuser (mit i.d.R. einem Ladenlokal im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen)

Kategorie III

komplexere Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, einfache Gewerbeimmobilien wie Lager- und Produktionshallen mit geringem Büroflächenanteil

Kategorie IV

komplexere Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien, die nicht in Kategorie I bis III eingeordnet werden können

 

Vollgutachten

(Verkehrswertermittlung i.S.d. § 194 BauGB)

Kategorie I
ab 2.975 €
Kategorie II
ab 3.570 €
Kategorie III
ab 4.170 €
Kategorie IV
ab 4.760 €

 

Kurzgutachten

(überschlägige Verkehrswertermittlung in Anlehnung an § 194 BauGB)

Überschlägige Ermittlung des Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten und ohne Recherche bei Ämtern und Behörden; Erstellung eines Kurzgutachtens für die Objektarten der Kategorien I und II

pauschal 1.925 €

 

Marktwerteinschätzung

(überschlägige Verkehrswertermittlung in Anlehnung an § 194 BauGB)

Überschlägige Ermittlung des Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten und ohne Recherche bei Ämtern und Behörden

pauschal 975 €

 

Zuschläge/Abschläge zur Honorarbasis bei Voll- und Kurzgutachten

Ermittlung des Verkehrswertes zu einem weiteren Stichtag

Zuschlag 50% je Stichtag

Änderung eines bereits erstellten Gutachtens auf einen anderen Stichtag, ohne erneute Recherche bei Ämtern und Behörden

Abschlag 50%

Beschaffung von Unterlagen und Informationen zur Gutachtenerstellung wie beispielsweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Eintragungsbewilligungen, Bauzeichnungen, usw.

142,00 €/Stunde

Berücksichtigung eines Wegerechts

Zuschlag von 25% je Recht

Berücksichtigung eines Leitungsrechts

Zuschlag von 25% je Recht

Berücksichtigung eines Wohnungsrechts

Zuschlag von 30% je Recht

Berücksichtigung eines Nießbrauchrechts

Zuschlag von 30% je Recht

Berücksichtigung eines Überbaus

Zuschlag von 30% je Recht

Berücksichtigung eines Erbbaurechts

Zuschlag von 40% je Recht

Weitere Rechte und Belastungen wie beispielswiese Baulasten, Reallasten, Altlasten, Denkmalschutz,…

Zuschlag von 30% je Recht

Erschwerte Arbeitsbedingungen bei der Gutachtenerstellung wie Schmutz (Stichwort Messiehaus), Sicherheit (Stichwort Einsturzgefahr) oder Gefahrenabwehr

Zuschlag von 25%

Fahrtkosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung entstehen (Fahrt zu Ortsterminen, zu Ämtern und Behörden, …)

0,50 €/Km

 

Beratungsleistung - Objektbegehungen und überschlägige Kaufpreisüberprüfung

Objektbegehung und überschlägige Kaufpreisüberprüfung, sowie schriftliche Ausarbeitung des Begehungsprotokolls

142,00 €/Stunde

Telefonische oder schriftliche Beratungsleistungen zu Themen der Verkehrswertermittlung

142,00 €/Stunde

Änderung eines bereits erstellten Protokolls auf einen anderen Stichtag

Abschlag von 30 % auf das ursprüngliche Honorar

Fahrtkosten, die im Rahmen der Begehung (Fahrt zum Ortstermin, …) anfallen

0,50 €/Km

Alle angegebenen Honorare verstehen sich als Bruttobeträge (inkl. Umsatzsteuer in Höhe von 19 %). Eine ggf. gesetzlich vorgegebene Änderung der Umsatzsteuer wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.

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