Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sachverständigenleistungen und Gutachtenerstellung
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bruhs Immobilienbewertung (nachfolgend Anbieter) und Ihnen (nachfolgend Auftraggeber), in ihrer zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.2
Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der Bruhs Immobilienbewertung in Anspruch nehmen.
1.3
Auf Bruhs Immobilienbewertung bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Marktwerteinschätzung
- Kurzgutachten
- Verkehrswertgutachten
- Bodenwertermittlung
- Ermittlung von Rechten und Belastungen
- Immobilienberatung
- Wohnflächenberechnung
- Plausibilitätsprüfung
1.4
Für alle Leistungen sowie für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Auftragserteilung
Die Aufträge sind für die Sachverständige erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden, jedweder Art. Bestellt der Auftraggeber die Leistungen des Sachverständigen auf elektronischem Wege, wird der Sachverständige den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von dem Sachverständigen gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Vertragsbedingungen des Sachverständigen per E-Mail zugesandt.
3. Auftraggeberpflichten
Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft und unentgeltlich, sowie rechtzeitig dem Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.
4. Preise und Versandkosten
4.1
Für die Lieferung gelten die dem Kunden vorgelegten Honorare zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, oder Auftragsbestätigung.
4.2
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Zahlungsbedingungen
5.1
Das der Sachverständigen zustehende Honorar wird mit Beendigung des Auftrags fällig und ist umgehend nach Vorlage der Rechnung, spätestens bis zu dem darin angegebenen Termin, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.2
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Bruhs Immobilienbewertung über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.3
Dem Auftraggeber ist nicht gestattet die Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu begleichen.
6. Fristen
6.1
Leistungszeiten, die der Sachverständige angegeben hat, sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart. Vereinbarte verbindliche Termine für die Erbringung der Leistung der Sachverständigen, bzw. der Durchführung der Leistungen beginnen mit Vertragsschluss, bei Verbraucher mit Ablauf der Widerrufsfrist nach § 355 BGB.
6.2
Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde, oder Unterlagen des Auftraggebers benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist frühestens nach Eingang dieser. Die Sachverständige haftet für Verzugsschäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten gelegt werden kann.
7. Gewährleistung / Haftungsausschluss
7.1
Für Schäden haftet die Sachverständige nur, wenn ihr eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten nachgewiesen werden kann. Auch in diesem Fall ist die Ersatzpflicht der Sachverständigen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Fall, dass die Sachverständige eine Pflicht verletzt, aus der sich typischerweise Gefahren für Leben und Gesundheit ergeben und daher eine Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit besteht, ist deren Höhe auf einen Betrag von 75.000 € für Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
7.2
Die Sachverständige schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen. Es liegt im alleinigen Entscheidungsbereich des Auftraggebers, anhand der erbrachten Dienstleistungen, sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.
7.3
Die Sachverständige kann, bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung, zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Sachverständigen durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung). Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, so hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern der Sachverständige die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.4
Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung der Sachverständigen schriftlich anzuzeigen. Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.
7.5
Haftung für Links:
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8. Schlussbestimmungen
8.1
Vertragssprache ist Deutsch.
8.2
Die Bruhs Immobilienbewertung bietet keine Dienstleistungen zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Dienstleistungen können nur von Erwachsenen gekauft werden. Falls Sie unter 18 sind, dürfen Sie Bruhs Immobilienbewertung nur unter Mitwirkung eines Elternteils, oder Erziehungsberechtigten, nutzen.
8.3
Wenn Sie diese AGB verletzen und wir unternehmen hingegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Bedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.
8.4
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist, wenn er mit einem Unternehmer geschlossen ist, der Sitz der Sachverständigen. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen der Sachverständigen gegen den Auftraggeber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
8.5
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Website, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB, jederzeit vorzunehmen.
8.6
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Firma Casa Alpina
Bruhs Immobilienbewertung
Tanja Bruhs
Weißkreuzäcker 13
83339 Chieming
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin:
Tanja Bruhs
Steuer-Nr.: 163/207/90453